ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Trainerei TBW EU)

1.     Allgemeiner Teil

1.1.        Geltungsbereich

1.1.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Trainerei TBW EU (Trainerei) gelten als Grundlage für den gesamten Geschäftsverkehr und sämtlichen damit verbundenen Tätigkeiten im Rahmen des Geschäftsbetriebes der Trainerei. Die AGB werden mit Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes (z.B. Auftragsteilung, Buchung von Seminaren oder Veranstaltungen, etc.) Vertragsgrundlage und gelten für die Dauer des jeweiligen Rechtsverhältnisses sowie im Falle einer laufenden Geschäftsbeziehung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, solange diese auf der Website der Trainerei unter www.trainerei.at abrufbar sind.

1.1.2. Konkrete in Auftragserteilungen oder Buchungen festgelegte anderslautende Vereinbarungen gehen den gegenständlichen AGB nur dann vor, wenn diese ausdrücklich in Abweichung zu den gegenständlichen AGB vereinbart werden. AGB von VertragspartnerInnen gelangen nur dann zur Anwendung, wenn diesen durch die Trainerei ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

1.1.3. Die AGB gelten für UnternehmerInnen und VerbraucherInnen gleichermaßen, wobei selbstverständlich bei Vorliegen der Verbrauchereigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG die gegenständlichen AGB unter Berücksichtigung der einschlägigen verbraucherrechtlichen Bestimmungen zu verstehen sind. Die Trainerei erklärt, selbstverständlich auf jegliche bestehenden verbraucherrechtlichen Vorschriften Rücksicht zu nehmen, diese anzuwenden und diese – soweit überhaupt möglich – auch nicht mit den gegenständlichen AGB ausschließen zu wollen.

1.2.        Voraussetzungen für das Zusammenkommen eines Vertragsverhältnisses

1.2.1. Ein Vertragsverhältnis kommt nur auf schriftlichem Weg, per Telefax oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) zu Stande. Die betrifft insbesondere auch Seminaranmeldungen oder Anmeldungen zu sonstigen Veranstaltungen.

1.2.2. Mündliche Nebenabreden zu abgeschlossenen Vertragsverhältnissen können nur dann wirksam vereinbart werden, wenn von den Vertragsteilen zumindest ein entsprechender Vermerk über eine mündlich getroffene Nebenvereinbarung einvernehmlich erfolgt.

1.2.3. Schriftliche Nebenabreden, auch solche, die zu einem (auch teilweisem) Abgehen von den gegenständlichen AGB führen, sind zulässig.

1.4.      Stornobedingungen

1.4.1. Stornierungen von erteilten Aufträgen bzw. Abmeldungen von gebuchten Veranstaltungen, Seminaren, etc. können ausschließlich schriftlich gegenüber der Trainerei erfolgen. Eine schriftlich bis 4 Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung durch die Trainerei einlangende Stornierung kann kostenfrei erfolgen.

1.4.2. Innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Unabhängig vom tatsächlichen Besuch oder der tatsächlichen Durchführung einer Veranstaltung fällt in einem solchen Fall der gesamte vereinbarte Rechnungsbetrag in voller Höhe an. Weiters ist die stornierende Vertragspartei zur Tragung sämtlicher Spesen, die Seitens der Trainerei im Hinblick auf das Zustandekommen einer Veranstaltung, eines Seminares, etc. tatsächlich angefallen sind, verpflichtet.

1.4.3. Etwaige Seminarumbuchungen sind ebenfalls ausschließlich schriftlich einlangend bis 4 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungs- oder Seminarbeginn möglich. Eine verspätet erfolgende Umbuchung wird als verspätete Stornierung gewertet.

1.5.      Preise und Rechnungslegung

1.5.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich etwaig anfallender Barauslagen wie Reisekosten, Unterkunftskosten, Verpflegungskosten, etc., sofern diese nicht ohne dies bereits ausgewiesen sind oder eine gesonderte Spesenvereinbarung getroffen wurde.

1.5.2. Je nach Leistungsumfang steht es der Trainerei frei, Teilrechnungen zu legen und insbesondere eine weitere Leistungserbringung erst nach vollständiger Bezahlung der gelegten Teilrechnung fortzusetzen.

1.6.      Rechnungsbeträge

Rechnungsbeträge sind grundsätzlich mit erfolgter Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 8 % p.a. als vereinbart. Weiters besteht die Verpflichtung zur Bezahlung von Mahn- und Inkassospesen sowie von rechtsanwaltlichen Betreibungskosten. Die Trainerei ist insbesondere berechtigt, für jede Mahnung ein weiteres Entgelt in Höhe von € 10,00 zuzüglich USt zu verrechnen.

1.7.      Haftungsausschluss

1.7.1. Aus der Anwendung der im Rahmen von Veranstaltungen oder Seminaren erworbenen Kenntnisse können keinerlei wie auch immer geartete Ansprüche gegenüber der Trainerei geltend gemacht werden. Falls insbesondere Anweisungen und Vereinbarungen nicht eingehalten werden, bestehen schon aus diesem Grund keinerlei Regress- oder Schadenersatzansprüche.

1.7.2. Bei einem unvorhersehbarem Ausfall von Vortragenden, TrainerInnen, BeraterInnen, etc. durch Krankheit oder höhere Gewalt bzw. aus von der Trainerei nicht zu vertretenden Gründen kann der Trainer oder die Trainerin gewechselt, das Seminar kurzfristig abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Unter den genannten Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung.

1.7.3. Sämtliche Veranstaltungs- und/oder SeminarteilnehmerInnen haben über die notwendigen psychischen und/oder physischen Voraussetzungen, die zur Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltung/dem jeweiligen Seminar erforderlich sind, zu verfügen und sind für die Erfüllung dieser Voraussetzungen selbst verantwortlich. Die Trainerei ist nicht verpflichtet, eine wie auch immer geartete Überprüfung von bestehenden oder nicht bestehenden Eignungen vorzunehmen.

1.7.4. Die Trainerei haftet nicht für Schäden, die aus der Sphäre von Dritten, z.B. des Veranstaltungsortes sowie des dort tätigen Personals entstehen, insbesondere auch nicht für das Abhandenkommen von Gegenständen, etc.

1.8.      Veranstaltungsunterlagen

Alle Arbeitsmaterialien, die TeilnehmerInnen im Rahmen eines Seminars, Workshops, Vortrags oder Trainings erhalten, sind ausschließlich der persönlichen Nutzung durch die jeweiligen TeilnehmerInnen vorbehalten und dürfen weder auszugsweise noch vollständig vervielfältigt oder weitergegeben werden.

1.9.      Foto- und Videoaufnahmen, Logos

1.9.1. Die Trainerei ist bis auf ausdrücklichen vor der Veranstaltung erfolgenden schriftlichen Widerspruch berechtigt, während einer Veranstaltung gemachte Film- oder Lichtbildaufnahmen von VeranstaltungsteilnehmerInnen zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, insbesondere diese auf der Trainerei-eigenen Website zu veröffentlichen, diese für die Erstellung von Präsentationsunterlagen und Werbefoldern, etc. ohne jegliches Entgelt heranzuziehen.

1.9.2. Die Trainerei ist zur Verwendung der Logos oder Corporate Identities sowie zur Führung der Namen von AuftraggeberInnen zu eigenen Werbezwecken im Rahmen des Internetauftritts der Trainerei oder für Werbebroschüren oder Folder, etc. berechtigt, sofern der Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen wird.

1.10.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1.10.1. Die Trainerei schließt Verträge ausschließlich unter Anwendung des österreichischen Rechts ab. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist jedenfalls ausgeschlossen.

1.10.2. Gerichtsstand ist das für Handelssachen zuständige Bezirksgericht bzw. Landesgericht Wien (sohin das Bezirksgericht für Handelssachen Wien bzw. das Handelsgericht Wien). Für VerbraucherInnen gilt diese Gerichtsstandvereinbarung insofern nicht, als bei Klagen gegen VerbraucherInnen über die in § 14 Abs. 1 KSchG genannten Rechtssachen nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden kann, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt und der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers oder der Verbraucherin liegt.

1.11. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen AGB unwirksam oder ungültig werden, so sind sie nicht anzuwenden. Dies berührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit von anderen Bestimmungen der AGB nicht. An Stelle der nicht anwendbaren Bestimmung hat zu gelten, was im Hinblick auf den Inhalt und der Bedeutung den gegenständlichen AGB in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am besten entspricht.

2. Spezieller Teil

2.1. Inhouse Seminare und Vorträge

2.1.1. Für Inhouse-Veranstaltungen erstellt die Trainerei gemäß einer KundInnen-Anfrage ein individuelles Angebot. Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes im jeweiligen Angebot vermerkt ist, sind Angebote der Trainerei für 4 Wochen beginnend mit dem darin angeführten Angebotsdatum verbindlich gültig. Sämtliche Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung durch die Trainerei weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie sowohl vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin als auch von der Trainerei schriftlich bestätigt wurden.

2.1.2. Geeignete Räumlichkeiten sowie Hilfsmittel sind nach vorheriger Absprache mit der Trainerei und dem jeweiligen Trainer, der jeweiligen Trainerin vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin bereitzustellen.

2.1.3. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Organisation der Räumlichkeiten, Verpflegung, Mietkosten für Veranstaltungsräume und insbesondere die Bereitstellung von technischen Geräten und Seminarmaterialien etc. sind im Preis nicht enthalten und liegen, soweit nicht anders vereinbart, in der Verantwortung der AuftraggeberInnen.

2.2. Trainerei Veranstaltungen

2.2.1. Die Seminarinhalte entsprechen den Beschreibungen der Seminarankündigung. Erwünschte Änderungen bzw. Ergänzungen der Inhalte werden mit den TeilnehmerInnen am Beginn des Seminars besprochen und gegebenfalls vereinbart. Die Entscheidung hierzu liegt im Ermessen des jeweiligen Trainers, der jeweiligen Trainerin.

2.2.2. Die Trainerei ist berechtigt, Änderungen gegenüber der Seminarankündigung hinsichtlich des Seminarablaufs, der maximalen TeilnehmerInnenzahl, des Seminarortes und -zeitraumes vorzunehmen, sofern dafür ein wichtiger Grund vorliegt.

2.2.3. Vortragende und TrainerInnen können jederzeit durch andere, gleich oder besser qualifizierte TrainerInnen ersetzt werden.

2.2.4. Ein Seminarplatz kann erst gewährt werden, sobald nach Erhalt der Anmeldebestätigung auch die erforderliche Zahlung bei der Trainerei vollständig eingelangt ist. Bei Veranstaltungen mit einer maximalen TeilnehmerInnenanzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Nur vor Seminarbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Seminarteilnahme.

2.2.5. Erfolgt keine oder eine zu geringe Zahlung bzw. kein Zahlungsnachweis, kann der Teilnehmer oder die Teilnehmerin das Seminar nicht besuchen und erhält auch keine Teilnahmebescheinigung hierzu. Die Zahlungsforderung von Seiten der Trainerei bleibt in diesem Fall dennoch aufrecht.

2.2.5. Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart oder in einzelnen Seminarausschreibungen angegeben, grundsätzlich folgende Leistungen enthalten:

  • Moderation der Seminarveranstaltung
  • Vermittlung der angegebenen Seminarinhalte
  • Miete der Seminartechnik und Raummiete

2.2.6. Die Trainerei behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. TeilnehmerInnenzahl (bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) abzusagen. Aus sonstigen wichtigen, von der Trainerei TBW OG nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung der/des Vortragenden und/oder Trainer, höhere Gewalt, etc.) kann die Veranstaltung von Seiten der Trainerei auch kurzfristig ohne Einhaltung dieser Frist abgesagt werden. Unter den genannten Bedingungen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Bereits von TeilnehmerInnen entrichtete Teilnahmegebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Eine Abgeltung jeglicher etwaiger darüber hinaus gehender Ansprüche darüber ist jedenfalls ausgeschlossen.

Wien, im März 2018

Trainerei_AGB